Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenführer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Geschäften, die den Wert von 10.000 DM überschreiten und über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte ist stets die Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder erforderlich.