Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Gartenfachberater Ökologie und Umweltschutz.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden allein. Die weiteren Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten gemeinsam.