Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus sechs wählbaren Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der Stellvertreter, der zweite Stellvertreter und der Schatzmeister, sowie den nachfolgend genannten vier weiteren Vorstandsmitgliedern:
- ein Vertreter der Ev. Kirche in Deutschland, Kirchenamt
- ein Vertreter in der Diakonie Deutschland im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
- ein Vertreter der Ev. Hauptstellenkonferenz (EHK)
- der Leiter des Evangelischen Zentralinstituts für Familienberatung gGmbH.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen Stellvertreter jeweils allein. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten gemeinschaftlich.