Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten und zweiten Vorsitzenden jeweils allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Schatzmeister ist berechtigt, den Verein gegenüber
- der Bank in allen Fragen der Führung des Vereinskontos
- dem Finanzamt in allen Steuerfragen
- den Trägern der Sozialversicherung für Arbeitnehmer des Vereins und
- der Senatsverwaltung für Jugend und Familie in allen Anfragen, Meldungen, Abrechnungen und Berichten sowohl in der Verhandlungsführung als auch durch Unterschriftsleistung allein zu vertreten.