Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, dem Schriftführer und einem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder einem Vizepräsidenten allein.Im Übrigen von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam.