| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied, dem Schatzmeister und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, den Schatzmeister sowie einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Bei Abwesenheit des Vorsitzenden wird dieser durch seinen Stellvertreter vertreten. Der Schatzmeister kann bei Abwesenheit einen Stellvertreter aus dem Vorstandskreis mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben betrauen. |