Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender, gemeinschaftlich vertreten.