Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist auf einen Geschäftswert von 10.000 DM beschränkt. Bei höheren Geschäftswerten ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.