Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 250 € belasten, bedarf es eines Vorstandsbeschlusses mit Dreiviertelmehrheit.