Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zur rechtswirksamen Vertretung von Geschäften bis 5.000 DM ist jedes Vorstandsmitglied einzeln berechtigt.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.