Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein. Das weitere Vorstandsmitglied vertritt gemeinsam mit dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden.