| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Technikwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der erste Vorsitzende kann nur durch den zweiten Vorsitzenden, der zweite Vorsitzende nur durch den Technikwart oder den Kassenwart vertreten werden. |