Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.