Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär, zwei Kassenführern, dem Organisator für Sport und Kultur, dem Organisator für Humanitäre Aufgaben und dem Organisator für Schule und Information.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein, im übrigen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.