Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Volumen von mehr als 5.000 DM müssen jeweils zwei Vorstandsmitglieder zusammenwirken.