Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Bei Geschäften mit einem Wert von über 2500,00 Euro ist der Beschluss des erweiterten Vorstands mit einfacher Mehrheit erforderlich.