Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern; dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Wirkungskreis: Führung aller Projekte des Vereins, einschließlich der damit verbundenen Rechtsgeschäfte und Personalangelegenheiten sowie für Rechtsgeschäfte im Rahmen der laufenden Verwaltung des Vereins.
Wirkungskreis: Führung aller Projekte des Vereins, einschließlich der damit verbundenen Rechtsgeschäfte und Personalangelegenheiten sowie für Rechtsgeschäfte im Rahmen der laufenden Verwaltung des Vereins.