Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu zwei geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch das geschäftsführende Vorstandsmitglied gemeinsam mit dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Anschaffungen und Veräußerungen im Wert von mehr als 100.000 EUR, soweit hierfür Mittel im Wirtschaftsplan nicht bereitgestellt sind, sowie Verträge mit besonderer Bedeutung der Genehmigung durch den Verwaltungsrat bedürfen.
Wirkungskreis: Durchführung von Veranstaltungen gem. § 2 der Vereinssatzung und des laufenden Geschäftsbetriebs des Vereins in Ausführung der Beschlüsse der Vereinsorgane.