Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Ersten Stellvertreter und dem Kassenwart. Darüber hinaus kann die Mitgliedervesammlung weitere Beisitzer und Stellvertreter bestimmen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.