| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer, dem Sekretär der Sportabteilung, dem Sekretär der Kulturtabteilung, dem Fußballtrainer sowie sieben Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten oder zweiten Vorsitzenden jeweils zusammen mit zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. |