Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Angelegenheiten des Vereins gegenüber anderen Verbänden und Vereinen, staatlichen Institutionen und Organisationen sowie Unternehmen und Einrichtungen dürfen nur durch jeweils mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten werden.