Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Schatzmeister sowie bis zu zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.