Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Vereinsmitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Pressesprecher und dem Leiter der Organisation.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.