Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis sieben Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister sind einzelvertretungsberechtigt.