Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.