Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus höchstens sechs Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem stellvertretenden Kassenwart, dem Schriftführer und dem stellvertretenden Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein, im übrigen durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.