Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, dem Geschäftsführer und dem stellvertretenden Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Geschäftsführer oder ein anderes Vorstandsmitglied.