Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Generalsekretär, dem Vize-Generalsekretär, dem Beauftragten für kulturelle Angelegenheiten und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Jedes Vorstandsmitglied kann vom Vorstand mit einer besonderen Aufgabe beauftragt werden. In diesem Fall vertritt es den Verein nach außen allein.