Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern: dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch durch den ersten oder zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.