Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreterin, dem/der Kassierer/in und dem/der Schriftführer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den/die Vorsitzende/n, bzw. seinen/ihren Stellvertreter/in und einem zweiten Vorstandsmitglied gemeinschaftlich.