Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen, der/dem Vorsitzenden, der/dem Stellvertreter, der/dem Schatzmeister und höchstens zwei weiteren Vorstandsmitgliedern Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.