Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu drei Beisitzern sowie dem Leiter des Ostwerks. Das Ostwerk wird durch zwei Vorstandsmitglieder gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB vertreten.