Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden oder zwei Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden sowie dem Schriftführer, dem Schatzmeister, zwei Beisitzern und kraft Amtes dem Intendanten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter ein Vorsitzender oder ein stellvertretender Vorsitzender.