Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, dem Sportobmann und dem Juniorpräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Präsident oder der Vizepräsident.