Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Urkunden, die den Verein verpflichten sollen, sind in der Weise zu vollziehen, dass unter die Worte Jagdkorps Hubertus-Berlin e.V. - der Vorstand- die eigenhändige Unterschrift des Vorsitzenden oder eines seiner Stellvertreter gesetzt wird.