Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden (zugleich Stellvertreter des ersten Vorsitzenden), dem Kassenwart, dem Schriftführer und bis zu drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der erste oder zweite Vorsitzende.