Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern, darunter der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzenden und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende.