Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Vorstandsmitgliedern, darunter der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende und der/die Kassenwart/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Für Verfügungen über das Guthaben des Vereins können Rechnungen bis 1500,00 Euro von einem Kassenwart oder Vorsitzenden ohne Gegenzeichnung beglichen werden. Höhere Beträge sind immer vom Vorsitzenden und Kassenwart zu zeichnen.