Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und weiteren Mitgliedern ohne Geschäftsbereich- mindestens jedoch aus fünf Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.