Dem Verein, der weniger als drei Mitglieder hat, wurde durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 06.08.1996 die Rechtsfähigkeit entzogen.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.