Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, bis zu vier Vizepräsidenten sowie den gemäß § 8 Abs. 2 zu stimmberechtigten Mitgliedern des Vorstands berufenen Mitgliedern der Geschäftsführung und den Bundesstützpunktleitern.
Sie sind jweils einzelnvertretungsberechtigt.
Rechtsgeschäfte mit einem Volumen über 10.000 Euro pro Jahr bedürfen eines Vorstandsbeschlusses.