Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden (Sprecher), dem zweiten Vorsitzenden (Kassenwart), dem ersten Stellvertreter (Schriftführer) und dem zweiten Stellvertreter.
Die beiden Vorsitzenden und ihre Stellvertreter sind jeder für sich allein zeichnungsberechtigt.