Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dessen Amt auch von einem der anderen Vorstandsmitglieder übernommen werden kann sowie bis zu drei weiteren Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der erste oder zweite stellvertretende Vorsitzende.