Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Vorstand ist beschlussfähig sobald zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,- DM bedürfen einer schriftlichen Zustimmung des Obersten Gremiums, das eine Dreiviertel-Mehrheit für diese Zustimmung benötigt.
Der Vorstand ist nicht berechtigt, ohne eine Dreiviertel-Mehrheit des Obersten Gremiums Kredite oder andere Darlehen weder anzuleihen noch zu verleihen.