Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einer oder mehreren Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften mit den gemeinnützigen Tochtergesellschaften des Sterntal e.V. von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.