Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 5.000,- DM belasten, sind nur der Vorsitzende oder die genannten Vorstandsmitglieder mit der Einschränkung selbständig befugt, dass der Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein sofort mit mehr als 10.000,- DM belasten würden, vorher in jedem Falle der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.