Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Finanzielle Angelegenheiten benötigen die Unterschrift des ersten Vorsitzenden oder die Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern.