Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und dem Schriftführer als geschäftsführenden Vorstand sowie dem stellvertretenden Schatzmeister, dem stellvertretenden Schriftführer und dem Beisitzer Garde als erweiterten Vorstand.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder des geschäftsführenden Vorstandes gemeinsam oder durch den Präsidenten sowie den Vizepräsidenten und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.