Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern, darunter ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Sekretär, ein Verantwortlicher für kulturelle/soziale Tätigkeit und ein Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.