Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Vereinsmitgliedern, darunter dem Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Verwendung von Geldmitteln über 300,- DM ist die Erlaubnis der einfachen Mehrheit der Mitglieder einzuholen.